Leistungsschutzrecht in FrankreichGoogle fängt sich 500-Millionen-Ohrfeige von Kartellbehörde

Weil der Suchmaschinenkonzern neue Bestimmungen des französischen Urheberrechts missachtet und zu wenig an Presseverlage gezahlt hat, droht in Frankreich eine Millionenstrafe. Bisherige Deals mit Verlagen seien „vernachlässigbar“, sagt die zuständige Behördenchefin.

Google
Der Internetgigant Google sitzt auf der Anklagebank – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Alex Dudar

Ein Bußgeld in spektakulärer Höhe kassiert Google in Frankreich. 500 Millionen Euro soll der Konzern wegen Verstößen gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zahlen, verkündete die französische Wettbewerbsbehörde am heutigen Dienstag. Google drohen darüber hinaus 900.000 Euro Strafe für jeden Tag, den der Konzern sich mit den französischen Verlagen nicht auf eine „faire Vergütung“ für ihre Inhalte einigt.

Frankreich hatte als erstes Land die umstrittene EU-Urheberrechtsrichtlinie umgesetzt. Diese schreibt mit dem Leistungsschutzrecht eine Verpflichtung für Nachrichten-Aggregatoren wie Google News vor, Rechtinhaber selbst für kurze Anreißertexte zu entlohnen. Nach einem längeren Rechtsstreit einigte sich Google im Februar mit 121 französischen Medienhäusern auf Zahlungen von 76 Millionen Euro, die nicht nur das Leistungsschutzrecht abgelten sollen, sondern auch die Nutzung von Verlagsinhalten in seinem neuen Dienst Google News Showcase einräumen.

Behördenchefin: Bisherige Google-Angebote „vernachlässigbar“

Dieser Deal ist der französischen Wettbewerbsbehörde offenkundig zu wenig. Google habe frühere Anordnungen der Behörde missachtet. „Die Sanktion in Höhe von 500 Millionen Euro trägt der außergewöhnlichen Schwere der festgestellten Verstöße Rechnung“, sagte Behördenchefin Isabelle de Silva. Der Konzern habe den Presseverlagen bloß gleich viel geboten wie Lexikonverlagen und Wetterdiensten – eine „vernachlässigbare“ Summe.

Google zeigte sich in einer ersten Reaktion über die Entscheidung „sehr enttäuscht“. Der Konzern habe die ganze Zeit hindurch aufrichtig gehandelt und sei bislang die einzige Firma, die in Frankreich Übereinkünfte nach dem Leistungsschutzrecht abgeschlossen habe.

Kritiker:innen halten das Leistungsschutzrecht seit langem für problematisch, da es selbst kurze Textschnipsel vergütungspflichtig macht und damit die Freiheit des Zitierens im Netz einschränke. Auch helfe es vor allem großen Presseverlagen wie dem Axel-Springer-Konzern, der als Erfinder des Leistungsschutzrechts gilt.

In Deutschland tritt die nationale Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie im August in Kraft, Google hat hierzulande aber bereits mit rund 30 Verlagshäusern Übereinkünfte für Google News Showcase getroffen. Damit hat Google bereits einen Rahmen für die Kooperation mit den Verlagen gesetzt, die der Konzern um einen Deal über das Leistungsschutzrecht erweitern könnte.

Allerdings droht Google auch in Deutschland wettbewerbsrechtlicher Ärger: Das Bundeskartellamt kündigte im Juni eine Prüfung von Google News Showcase an.

2 Ergänzungen

  1. @ Max

    Überleg lieber mal, wie lange Google mit französischen Medieninhalten arbeiten muss, um auf 500 Mio. Euro zu kommen. Das werden viele Jahre sein.

    Das Leistungsschutzrecht ist und bleibt eine Schande. Aus vielen Gründen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.